Verfahren bei Kurzarbeit – Die notwendigen Schritte:

1.   Schritt: Information einholen

Information einholen bei AMS oder WKO oder Gewerkschaften.
s.a auch folgende Handlungsanleitung hier

 

2.   Schritt: Dokumente vorbereiten

Folgende Dokumente sind vom Arbeitgeber auszufüllen bzw die dazugehörigen Vereinbarungen abzuschließen:

    1. Vom Arbeitgeber und Betriebsrat (bei Fehlen eines Betriebsrates: von sämtlichen betroffenen Arbeitnehmern) unterzeichnete und noch ohne Unterschrift der Sozialpartner:
    2. AMS-Antragsformular (Corona)
    3. Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten
      (Verweis auf Corona und Folgemaßnahmen)

3.   Schritt: Checkliste Dokumente an AMS übermitteln

Übermittlung folgender Dokumente & Unterlagen durch den Arbeitgeber an das AMS
(auf das eAMS-Konto, per E-Mail*, persönlich oder per Post):

    1. Begehren an das AMS („Begehren um Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe gemäß §§ 37b und/oder c Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)“)

und

    1. Kurzarbeitsvereinbarung („Sozialpartnervereinbarung Betriebsvereinbarung“ oder „Sozialpartnervereinbarung Einzelvereinbarung“) von ArbeitgeberIn und Betriebsrat (bei Fehlen eines Betriebsrates von allen betroffenen ArbeitnehmerInnen) unterzeichnet

und

    1. Schriftliche Begründung über die wirtschaftliche Notwendigkeit

4.   Schritt: Prüfverfahren

Das AMS prüft und leitet die Unterlagen an die WKO und die zuständigen Fachgewerkschaften weiter (E-Mail).

5.   Schritt: Entscheidung

Hier gibt es 3 mögliche Wege:

    1. Wenn die Gewerkschaft und WKO zustimmen wird die Zustimmung separat im elektronischen Schriftverkehr erteilt (an die Landesgeschäftstelle AMS; idealer Weise, das eingescannte Dokument)
    2. Wenn WKO oder Fachgewerkschaft eine persönliche Beratung verlangt, ist ein Termin zu vereinbaren.
    3. Wenn die WKO oder Gewerkschaft ablehnt, sind das AMS und der andere Sozialpartner zu informieren. Das AMS informiert dann den Arbeitgeber.

6.   Schritt: Ausführung

Das AMS übermittelt wöchentlich eine Liste der beantragten und genehmigten Kurzarbeitsfälle an die Mitglieder des Verwaltungsrates zur Information.

 

Dokumente:

  1. Handlungsanleitung und Erläuterungen zur Handhabung der „Corona-Kurzarbeit“ für Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer und Sozialpartner hier herunterladedn
  2. Formular “SOZIALPARTNERVEREINBARUNG – BETRIEBSVEREINBARUNG” hier herunterladen